Aufsicht ISR – Kanton Zürich

Für die ISR (Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule) werden im Kanton Zürich in der Regel Einzelsettings eingerichtet. Die Gemeinden übernehmen die Aufsicht über den Unterricht, die Therapie und die Erziehung und Betreuung der einzelnen Sonderschülerinnen und Schüler.

Für die Überprüfung der Qualität der ISR sind die Schulpflege im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht verantwortlich. In der Regel sind Schulleitungen, Schulpsychologie oder die Fachleitung Sonderpädagogik direkt in die ISR-Setting-Begleitung involviert – daher kann es sinnvoll sein, die Überprüfung der Qualität der ISR von einer externen Fachperson evaluieren zu lassen.

Ab Schuljahr 2015/16 unterstützt pulsmesser.ch Schulgemeinden im Rahmen der Überprüfung der Qualität der Sonderschulung (ISR). Alle Evaluations- sowie Beratungstätigkeiten orientieren sich entlang der VSA-Vorgaben.

links dazu:

VSA-Konzept Aufsicht ISR

VSA-Berichterstattung ISR